Stan­dar­di­sier­te Risi­koer­fas­sung bei Bluthochdruck

Blut­hoch­druck betrifft vie­le Men­schen und bleibt häu­fig lan­ge unbe­merkt oder nicht opti­mal ein­ge­stellt. Wenn Sie Blut­druck­me­di­ka­men­te ein­neh­men, haben Sie Anspruch auf eine zusätz­li­che phar­ma­zeu­ti­sche Dienst­leis­tung in der Apo­the­ke. Die­se unter­stützt Sie dabei, Ihre Blut­druck­ein­stel­lung regel­mä­ßig zu über­prü­fen und mög­li­che Risi­ken früh­zei­tig zu erkennen.

Was wird bei der Dienst­leis­tung gemacht?

Wäh­rend des Ter­mins mes­sen wir Ihren Blut­druck drei­mal hin­ter­ein­an­der und ermit­teln dar­aus einen aus­sa­ge­kräf­ti­gen Mit­tel­wert. Zusätz­lich erfas­sen wir wich­ti­ge Gesund­heits­in­for­ma­tio­nen wie mög­li­che Risi­ko­fak­to­ren oder bestehen­de Begleiterkrankungen.

Im Anschluss erhal­ten Sie eine per­sön­li­che Aus­wer­tung mit indi­vi­du­el­len Hand­lungs­emp­feh­lun­gen. Soll­ten auf­fäl­li­ge Wer­te fest­ge­stellt wer­den, emp­feh­len wir eine ärzt­li­che Abklä­rung. Die Durch­füh­rung erfolgt nach fest­ge­leg­ten phar­ma­zeu­ti­schen Standards.

Für wen ist die Leis­tung geeignet?

Die Dienst­leis­tung rich­tet sich an Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten mit dia­gnos­ti­zier­tem Blut­hoch­druck, die min­des­tens ein ver­ord­ne­tes Blut­druck­me­di­ka­ment ein­neh­men und ihre The­ra­pie regel­mä­ßig über­prü­fen las­sen möchten.

Vor­aus­set­zun­gen & Anspruch

  • min­des­tens ein ver­ord­ne­tes Blut­druck­me­di­ka­ment 
  • Anspruch ein­mal inner­halb von 12 Monaten
  • bei Ände­run­gen der Therapie/ Blut­druck­me­di­ka­ti­on ggf. frü­her möglich
  • Durch­füh­rung nach gesetz­li­chen Vorgaben
  • kos­ten­frei bei bestehen­dem Anspruch

Wich­ti­ger Hinweis

Die phar­ma­zeu­ti­sche Dienst­leis­tung ergänzt die ärzt­li­che Behand­lung, ersetzt jedoch kei­ne medi­zi­ni­sche Dia­gno­se oder Therapieentscheidung.