Phar­ma­zeu­ti­sche Betreu­ung bei ora­ler Antitumortherapie

Wenn eine Krebs­be­hand­lung mit Medi­ka­men­ten zum Ein­neh­men beginnt, ist eine siche­re Anwen­dung beson­ders wich­tig. Die­se phar­ma­zeu­ti­sche Dienst­leis­tung unter­stützt Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten dabei, ihre The­ra­pie kor­rekt anzu­wen­den, Neben­wir­kun­gen früh­zei­tig zu erken­nen und die Behand­lung best­mög­lich in den All­tag zu integrieren.

Was wird bei der Dienst­leis­tung gemacht?

Zu Beginn füh­ren wir ein per­sön­li­ches Gespräch durch und erfas­sen Ihre gesam­te Medi­ka­ti­on – ein­schließ­lich Selbst­me­di­ka­ti­on. Dabei bespre­chen wir Beson­der­hei­ten der ora­len Anti­tu­mor­t­he­ra­pie, mög­li­che Anwen­dungs­pro­ble­me sowie Fra­gen zur The­ra­pie­treue und Verträglichkeit.

Im Anschluss erfolgt eine phar­ma­zeu­ti­sche Ana­ly­se Ihrer Medi­ka­ti­on. Dabei prü­fen wir mög­li­che arz­nei­mit­tel­be­zo­ge­ne Pro­ble­me und erar­bei­ten gege­be­nen­falls Lösungs­vor­schlä­ge. In einem wei­te­ren Gespräch erläu­tern wir Ihnen die Ergeb­nis­se, geben indi­vi­du­el­le Emp­feh­lun­gen und bera­ten Sie aus­führ­lich zu Ihrer The­ra­pie. Mit Ihrem Ein­ver­ständ­nis kann bei rele­van­ten Fra­ge­stel­lun­gen auch Ihre behan­deln­de Ärz­tin oder Ihr behan­deln­der Arzt ein­ge­bun­den werden.

Bei Bedarf kann zusätz­lich ein Fol­ge­ge­spräch – in der Regel nach zwei bis sechs Mona­ten – statt­fin­den, um die The­ra­pie­ent­wick­lung, mög­li­che Neben­wir­kun­gen oder Anwen­dungs­pro­ble­me gemein­sam zu besprechen.

Für wen ist die Leis­tung geeignet?

Die Dienst­leis­tung rich­tet sich an Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die eine neue ambu­lan­te ora­le Anti­tu­mor­t­he­ra­pie begin­nen oder eine neue ora­le Fol­ge­the­ra­pie erhalten.

Vor­aus­set­zun­gen & Anspruch

  • Beginn einer ambu­lan­ten ora­len Anti­tu­mor­t­he­ra­pie oder neu­en ora­len Fol­ge­the­ra­pie (inner­halb von 6 Monaten)
  • bei gleich­zei­ti­ger Neu­ver­ord­nung meh­re­rer ora­ler Anti­tu­mor­t­he­ra­peu­ti­ka gemein­sa­me Durch­füh­rung möglich
  • Durch­füh­rung nach gesetz­li­chen Vorgaben
  • kos­ten­frei bei bestehen­dem Anspruch

Wich­ti­ger Hinweis

Die phar­ma­zeu­ti­sche Dienst­leis­tung ergänzt die ärzt­li­che Behand­lung, ersetzt jedoch kei­ne medi­zi­ni­sche Dia­gno­se oder Therapieentscheidung.